In der Regel sind Reisen ins Ausland in die an die Schweiz angrenzenden Länder gestattet, sofern sie nicht länger als sieben Tage andauern.
In diesen Fällen bist du auch für Fahrten mit dem AUTO in die Schweizer Nachbarländer ebenfalls versichert. Bei einem Schadenfall bietet die Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung umfassenden Schutz. Weitere Informationen zu Versicherungen findest du hier.
Für Kund:innen mit einem ausländischen Wohnsitz ist die Fahrt ins Wohnsitzland nicht gestattet!
Davon abweichende Bestimmungen sind in den Nutzungsbedingungen deines Standortes/Anbieters aufgeführt.